Beispiel 4: #TeilhabeStattAusgrenzung

Kein Gemeinschaftszwang für Menschen mit Behinderung!

Franziska P., 27 Jahre, lebt im betreuten Wohnen. Sie arbeitet in der Druckerei der Lebenshilfe Werkstatt, malt und tanzt gerne. Da sie sich nicht so gut allein orientieren kann, braucht sie Unterstützung bei Freizeitaktivitäten. Seit zwei Jahren ist sie mit Jonny B. zusammen, die beiden verstehen sich prächtig und genießen jede Minute der Zweisamkeit. Es nervt sie, dass sie immer wieder mit anderen Bewohnern ihre Freizeit teilen müssen, nur weil sie wegen ihrer Behinderung Unterstützung benötigen.

Das Bundesteilhabegesetz sieht vor, dass die Unterstützung von mehreren leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung gemeinsam erbracht wird, soweit dies zumutbar ist.

Wenn Menschen mit Behinderung gegen ihren Willen viele Unterstützungsleistungen mit anderen teilen müssen, ist für sie eine selbstbestimmte und individuelle Gestaltung ihres Alltags nicht mehr möglich. Besondere Einschränkungen ergeben sich durch diese Regelung bei den Unterstützungsleistungen zum Wohnen und bei der Freizeit.

Die Lebenshilfe sieht in der neuen Regelung eine Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts und des Rechts auf Selbstbestimmung. Das widerspricht der Zielsetzung des Gesetzes.

Die Lebenshilfe fordert daher, dass Menschen mit Behinderung Unterstützungsleistungen nur dann mit anderen teilen sollen, wenn sie dies wollen und deshalb ihre Zustimmung dazu gegeben haben. Dies gilt besonders beim Wohnen und in der Freizeit. Die Lebenshilfe ist gegen „Gemeinschaftszwang“.

Helfen Sie mit, indem Sie die Petition unterschreiben!

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Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe (www.teilhabestattausgrenzung.de)

 

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