Persönliches Budget
«Es ist ein Grundbedürfnis aller Menschen – ungeachtet ihrer Lebenserschwernisse oder Behinderungen – ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu führen. »
Mit Einführung des Persönlichen Budgets im Kreis Ahrweiler am 1. Januar 2004 haben die Möglichkeit durch Beantragung das Persönlichen Budget zu erhalten.
Ziel dieser Hilfe ist es, eine stationäre Versorgung zu verhindern oder hinauszuzögern. Die Unterstützung durch das Persönlichen Budget soll mit gezielten individuelle Hilfeleistungen den behinderten Menschen zur Selbstständigkeit verhelfen.
Die Leistungen des Persönlichen Budgets orientieren sich an den speziellen Bedürfnissen des Betroffenen.
Unsere Leistungen können sein :
Individuelle Hilfen
- Unterstützung in hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
- Unterstützung bei Antragsstellungen
- Beratungen
- Unterstützung im psychosozialen Bereich
- Hilfe und Unterstützung bei der Tagesstrukturierung
Soziale Integration
- Unterstützung beim Aufbau sowie der Pflege von sozialen Kontakten
- Teilhabe am kulturellen Leben durch z.B. Theater- und Kinobesuche
- Freizeit- und Bildungsangebote
- Gesprächsgruppen
Finanzierung
Die Kosten werden zu 50 % vom Landesamt sowie zu 50 % von der Kreisverwaltung Ahrweiler getragen. Voraussetzung ist hierfür eine diagnostizierte Behinderung (als Gutachten vorliegend), zudem ist ein Antrag an die Kreisverwaltung zu stellen. Die Art und Umfang der Hilfen werden durch die Hilfeplankonferenz der Kreisverwaltung genehmigt.