Stiftung
Lebenshilfe Stiftung Ahrweiler
Im Jahr 2003 gründete die Kreisvereinigung Ahrweiler die Lebenshilfe Stiftung Ahrweiler und stattete sie mit einem Kapital von 50.000,00 € aus. Den Vorstand der Stiftung bilden derzeit Gerd Jung und Rosemarie Pante. Die Stiftung ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.
Anliegen der Stiftung ist es, die Förderung und Betreuung von Menschen mit geistiger Behinderung aller Altersstufen und deren Angehöriger im Einzugsgebiet des Landkreises Ahrweiler und den unmittelbar angrenzenden Landkreisen zu gewährleisten. Dieser Zweck wird zum Beispiel durch die Schaffung und Erhaltung von Wohnraum für behinderte Menschen oder die Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung, Bildung, Beratung, Betreuung, Unterbringung und Erholung von behinderten Menschen.
Sie können
- der Stiftung einen Geldbetrag zur Verfügung stellen, dessen Ertrag auf Dauer Menschen mit geistiger Behinderung zu gute kommt,
- verfügen, dass der Ertrag für eine bestimmte Aufgabe zur Verfügung gestellt wird,
- festlegen, dass der Ertrag Ihrem behinderten Angehörigen oder einer anderen geistig behinderten Person für bestimmte Zwecke zur Verfügung gestellt wird,
- der Stiftung eine Spende zukommen lassen, die insgesamt einem bestimmten Zweck zufließen soll,
- der Stiftung einen Betrag als besonderen Fonds zukommen lassen, dem sie einen Namen geben, unter dem Sie über den Tod hinaus Gutes bewirken,
- durch Ihre Unterstützung einer gemeinnützigen Stiftung Steuern sparen,
- sicher sein, dass Ihrem Willen entsprochen wird, weil unsere Stiftung wie jede Stiftung auf Dauer angelegt ist und unter staatlicher Aufsicht steht.
Wenn Sie Fragen zur Stiftung haben, Informationsmaterial wünschen oder sich die Aufgaben und Möglichkeiten der Lebenshilfe Stiftung Ahrweiler in einem persönlichen Gespräch erläutern lassen möchten, so können Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle wenden.
Geschäftsstelle
Marktplatz 11
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Tel.: 02641-91770-0
Fax.: 02641-91770-17